Symposium 16. November 2018


Thema: „Unterwegs mit Kindern und Hunden in der Stadt“

(16. November 2018)

Veranstaltungsort: Ärztekammer Wien




Christoph Derdak: Die Behandlung des kindlichen Traumas

Die präklinische Versorgung des traumatisierten Kindes.

Von OA Dr. Christoph Derdak, Facharzt für Anästhesie, Notfall und allgemeine Intensivmedizin

Der Vortrag beschäftigt zuerst mit der Epidemiologie und dem Unfallmechanismus von Kindern im Straßenverkehr. Es wird hierbei auf die zu erwartenden Verletzungsmuster bei Autounfällen von Kindern als Beifahrer, Kindern die von PKWs angefahren werden, Stürzen aus großen Höhen und von Radunfällen überblicksmäßig eingegangen.

Anschließend wird über das präklinische Management von drei typischen Verletzungsmustern bei Unfällen im Kindesalter eingegangen.

Die Blutung bis zum Blutungsschock

Das Schädel/Hirn Trauma mit Hauptaugenmerk auf die Narkoseeinleitung von Kindern präklinisch

Das Thorax, Abdominal und Extremitätentrauma.

Dr. C. Derdak

Peter Heilig: Das „übersehene“ Kind – DRL Inattentional Blindness

„Dieses Bundesgesetz (StVO/RIS) gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr, das heißt für jene, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können“.

Jedem ‚verkehrsrelevanten‘ Objekt muss zwingend gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden – ein unumstößliches Prinzip im Straßenverkehr. Ungleiche Bedingungen, wie „Licht-am-Tag“ (LAT) bzw. Tagfahrlicht (DRL= Daytime Running Lights) verstoßen gegen:

Convention Concerning The Power of Authority, Law in Respect of the Protection of Infants (1969), The Bond of Protection,The Principle of Equality, Declaration of Human Rights (1948) Article Three, The Laws of Logic, Public Ethics and Morals.

Eine EU-Tagfahrlicht-Richtlinie wäre schwerlich mit der Erklärung der Rechte des Kindes vom 20. November 1959 in Einklang zu bringen, nach der Kinder besonderen Schutz genießen. Auch Art. 2 Abs. 1 des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte räumt jedem Kind das Recht auf diejenigen Schutzmaßnahmen durch die Gesellschaft und den Staat ein, die seine Rechtsstellung als Minderjähriger erfordert. Eine Gefährdung insbesondere von Kindern durch das zwingende, staatlich angeordnete Fahren mit Taglicht könnte diesen Schutz – Pflichten und – Rechten widersprechen.
Attorney-at-Law Dr. Gerald G. Sander, M.A. Mag. rer.publ.

Erstes Gesetz der Prägnanz: „Es werden bevorzugt Gestalten wahrgenommen, die sich von anderen durch ein bestimmtes Merkmal abheben. Alle anderen treten dadurch in den Hintergrund.“
Gestalt-Gesetze (Staudinger MR et al (2011). Gestalt perception .. Cortex 47(7): 854–862)

Im Jahre 2006 berichteten Medien über „mehr Unfälle mit Kindern auf Schutzwegen“ (wie – quasi prophylaktisch – prognostiziert). „Experten stehen vor einem Rätsel“. Die Lösung lautet: Inattentional Blindness infolge kapazitiver Überforderung visueller Kurzzeit- und Arbeit-Speicher führt dazu, dass fehlerfreie Netzhautbilder – Kind am Schutzweg z.B. – in kognitiven Prozessen „ausgelöscht“ werden können (Beanland V et al (2016) The relationship between sustained inattentional blindness and working memory capacity. Atten Percept Psychophys.78(3):808-17)

Fazit: Ablenkungen, wie Überakzentuierungen durch Lichtstimuli (DRL) und blendend grell-bläulichweißes Scheinwerferlicht gefährden die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Kinder, welche unseres „besonderen Schutzes“ bedürfen.

Sanja Polz: Das Verhalten mit Tieren im Straßenverkehr

Der Vortrag erläutert was das Gesetz zum Transport eines Hundes oder einer Katze vorschreibt.

In Folge werden verschiedene Sicherungsmittel vorgestellt und mittels Crashtests gezeigt wie sicher diese sind.

 

Marion Seidenberger: Zahlen/Daten – Kinderunfälle im Straßenverkehr

Eine Reise durch statistische Zahlen, Daten und Fakten zeigt deutlich, wie sehr sich das Unfallgeschehen ab den 1970ern, mit noch über 8.000 verunglückten Kindern auf Österreichs Straßen, bis aktuell zu den 2017er Zahlen mit rd. 2.790, zum Positiven verändert hat.

Die Industrie ist erfinderisch, rasch begeistert sie damit junge Verkehrsteilnehmer, sie erobern mit neuen Spiel-. und Sportgeräten unseren Straßenraum. Sehr einfach können damit auch Kinder beim Rollen, Treten oder Balancieren in Konflikte geraten und Unfälle entstehen.

Kinder lernen Verhaltensweisen an sich leicht und rasch und freuen sich an der Bewegung. Noch einfacher geht es mit guten, engagierten Vorbildern, die sich selbst richtig und sicher im Straßenverkehr bewegen. Vieles sollte jedoch mit jungen Verkehrsteilnehmern ausreichend geübt und geduldig erklärt werden, um Verkehrsunfälle und Verletzungen im Straßenverkehr, mit und durch Kinder zu vermeiden.

In Kinderverkehrssicherheits- Aus- und Weiterbildung sollte auch zukünftig investiert werden, um sie selbst sowie ihr Umfeld zu sensibilisieren und verkehrssicherer zu gestalten.

Nikolaus Authried: Aufsichtspflicht bei Kindern und Tieren im Straßenverkehr

Die Aufsichtspflicht trifft bei Kindern grundsätzlich die Obsorgeberechtigten und endet in der Regel mit der Volljährigkeit. Einen generellen Maßstab für die einzuhaltende Sorgfaltspflicht gibt es nicht; sie hängt u.a. vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab. Gerade im stark frequentierten urbanen Raum gilt ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab. Die in der Straßenverkehrsordnung zum Teil bestehenden Altersgrenzen, etwa für das Fahrradfahren ab 12 Jahren, entbinden nicht von der Aufsichtspflicht. Kommt es durch den Minderjährigen zu einer Schädigung Dritter, kann dies eine Haftung des Aufsichtspflichtigen, unter Umständen auch des Kindes selbst, begründen.

Bei Tieren trifft die Pflicht zur Beaufsichtigung bzw. Verwahrung den jeweiligen Tierhalter, somit die Person, die die tatsächliche Herrschaft über das Verhalten des Tieres hat. Das Ausmaß der erforderlichen Aufsicht und Verwahrung ist einzelfallabhängig, kann aber durch Verwaltungsbestimmungen, insbesondere die Tierhaltegesetze der Länder, konkretisiert werden. Das trifft besonders auf das Mitführen von Hunden an öffentlichen Orten zu. Die Anfang Herbst 2018 aufgetretenen vermehrten Vorfälle im Zusammenhang mit Hundebissen haben die Diskussion darüber neuerlich entfacht.

Steffan Kerbl: Kinder im Auto korrekt sichern, Haustiere optimal befördern

Der Vortrag reicht von der Beschreibung der physikalischen Rahmenbedingungen bei einem Unfall im Auto, über die zur Verfügung stehenden Sicherungsreinrichtungen, die Auswirkungen von kleinen Fehlern bei deren Verwendung und die Risiken wenn sich Eltern darauf verlassen, dass ihre Kinder während der Fahrt so gesichert bleiben wie zu Fahrtbeginn, bis zur korrekten Sicherung kleiner bis größer Haustiere (meist Hunde), die nicht nur zum eigenen Schutz sondern auch zum Schutz anderer PKW – Insassen sicher verwahrt werden können und sollen. Rettungskräfte sind auch schon von verwirrten Tieren angegriffen worden auch dieser Umstand sollte bei der Beförderung von Tieren berücksichtigt werden.

Themenblöcke

  • Kindersicherung im Auto: Wie werden beim Unfall Kräfte auf den Körper übertragen? Welchen Einfluß hat ein zu lockerer Gurt und welche Möglichkeiten Kinder zu befördern gibt es? Welche Rolle spielt die Disziplin des Kindes während der Fahrt? 
  • Mit Tieren im Auto unterwegs: Was passiert bei einem Unfall mit einem ungesicherten Hund? Welche artgerechten Möglichkeiten zur Beförderung stehen zur Verfügung und warum sollten Transportboxen nicht zur zum Schutz des Tieres verwendet werden?

Christian Gutschi: Entwicklungspsychologische Voraussetzungen von Kindern

Zur Bewältigung der durch den Straßenverkehr gestellten Anforderungen benötigt ein Kind eine Reihe von Fähigkeiten, die sich zeitlich unterschiedlich entwickeln. Auf einem Weg durch die Stadt nehmen wir gemeinsam die Kindperspektive ein und ich zeige anhand konkreter Verkehrssituationen, worauf Erwachsene zu achten haben. Es geht dabei um die Fähigkeit zur Aufmerksamkeit, um Wissen und Gedächtnisleistung, um die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel (sich in andere hinein versetzen können), um Vorstellung von Ursache und Wirkung und um  Risikobewusstsein und Verantwortungsübernahme. Hinzu kommen auch physische Voraussetzungen (Körpergröße, Körperschwerpunkt, Entwicklung von Hören und Sehen, Schnelligkeit bzw. Reaktionsfähigkeit, Fähigkeit zum Beenden einer angefangenen Tätigkeit). Je nach Alter nimmt auch die Größe des Aktionskreises zu, die Verhaltensweisen für die Verkehrsteilnahme werden komplexer. Neben diesen entwicklungspsychologischen Voraussetzungen sind der Einfluss verschiedener Persönlichkeitsmerkmale  (z.B. Temperament, psychische Probleme) zu beachten.
Grundsätzlich gilt für Erwachsene als Leitsatz: „Auch das vernünftigste Kind, bleibt ein Kind und ist auch als solches im Straßenverkehr zu behandeln.“ Sechs konkrete Tipps  zur Verkehrserziehung für Eltern / Erzieher werden dargestellt.

Christoph A. Binder: Notfälle und Erste Hilfe im Kindesalter


Referenten

AUTHRIED, Nikolaus, Dr.
Rechtsabteilung ÖAMTC
Mail: nikolaus.authried@oeamtc.at

BINDER, Christoph A., Dr.
Facharzt f. Kinder- u. Jugendheilkunde,
AKH Wien
Mail: christoph.a.binder@meduniwien.ac.at

DERDAK, Christoph, Dr.
FA f. Anästhesie, Intensivmedizin und Flugrettungsarzt
Mail: anaesthesie@wienerneustadt.lknoe.at

GUTSCHI, Christian, Dr.
Klinischer und Gesundheitspsycholge
Mail: praxis@christiangutschi.at

HEILIG, Peter, Univ.Prof. Dr.
FA f. Augenheilkunde, Wien
Mail: peter.heilig@uniwien.ac.at

KERBL, Steffan, Ing.
ÖAMTC-Technik
Mail: steffan.kerbl@oeamtc.at

POLZ, Sanja, Dipl. Tierärztin
CityVet Tierarztpraxis Gersthof
Mail: dr.polz@cityvet.at

SAAM, Raimund,Prof.MR, Dr.
Geschäftsführ. Präsident des AMKO
Mail: doktor@saam.at

SEIDENBERGER, Marion, Mag.a
Verkehrspsychologin ÖAMTC
Mail: marion.seidenberger@oeamtc.at

Begrüßung:
SZEKERES, Thomas, a.o. Univ.-Prof. Dr.
Präsident d. ÄK Wien und der ÖÄK
HERTZ, Harald, Univ.Prof. Dr.
Vizepräsident des ÖAMTC