Symposium 5. April 2019


Thema: Gutachtertätigkeit im Straßenverkehr“

(5. April 2019)

Veranstaltungsort: PMU Salzburg (Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg)


Zusammenfassung des Symposiums in Salzburg vom 05.04.2019  

„Gutachtertätigkeiten im Straßenverkehr“ der AMKO in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC

 Das ärztliche Gutachten ist Grundlage einer rechtlichen Entscheidung und wird vom Auftraggeber veranlasst, wenn medizinischer Sachverstand zur Beurteilung eines Sachverhaltes erforderlich ist. Ein ärztliches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung, die eine Ärztin/ein Arzt über den Gesundheitszustand oder funktionelle Einschränkungen einer Person oder andere medizinische Umstände erstellt.

Herr Dr. Novak führt das Thema „Führerscheineignungstest“ die erste Begutachtung gemäß § 8 FSG-GV aus. Er verweist vor allem dahingehend, dass ein solches Gutachten von in die Ärzteliste eingetragenen sachverständigen ÄrztInnen nach §34 zu erstellen ist und angeben muss, ob und für welche Führerscheingruppen die jeweilige Beurteilung gilt. Das Gutachten kann jemand bezüglich Fahrtauglichkeit als „geeignet“, „bedingt geeignet“, „beschränkt geeignet“ oder als „nicht geeignet“ beurteilen. Die Untersuchung selbst umfasst die Erhebung einer Anamnese unter den Gesichtspunkten mögliche kritische Konstellationen zu erfassen, eine körperliche Untersuchung einschließlich Motorik, Sensorik, Beweglichkeit, Koordination und Sprache, sowie Größe und Gewicht, Test von Seh- und Hörvermögen, Blutdruck- und Pulskontrolle.

Besondere Bestimmungen gelten für Diabetiker, Nierenkranke, eine Vielzahl an Herz-Kreislauferkrankungen, ProbandInnen mit plötzlich auftretenden Bewusstseinseintrübungen, schweren Krankheiten des Nervensystems, psychische Erkrankungen sowie Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.

Herr Dr. Stöver erörtert die verkehrsmedizinisch relevante Wirkungsweisen von Alkohol, Alkoholberechnungen, indirekte und direkte Alkoholkonsummarker. Die Relevanz dieser Thematik wird unterstrichen durch die Tatsache, dass das Risiko von Geschwindigkeitsunfällen um ein 9faches, das von Abkommen der Fahrspur um ein 5faches und das Risiko von Vorfahrtsunfällen um ein 4faches unter Alkoholisierung erhöht ist. Wichtig im Zusammenhang mit rechtlichen Konsequenzen ist nach wie vor die Alkoholrückrechnung unter folgenden Aspekten: Die Rückresortpionsdauer nach Trinkende beträgt bis zu 120 Minuten. Der Mindestabbau von Alkohol beträgt 0,1 ‰/h, der durchschnittliche Alkoholabbau liegt im Bereich von 0,15 bis 0,17 ‰/h, der maximale Abbau bei 0,2 ‰/h. Als relevante Alkoholkonsummarker für die Begutachtung der Fahrtauglichkeit stehen nach wie vor an erster Stelle die direkten Alkoholkonsummarker wie Ethanol und Ethylglucuronid (EtG) und die indirekten Alkoholkonsummarker wie Gamma-Glutamyl-Transferase (Gamma-GT), Carbohydrate Deficient Transferrin (CDT) sowie das mittlere korpuskuläre Erythrozytenvolumen (MCV).

Besonders spannend war auch die Erkenntnis von PD Dr. Willis in seinem Vortrag über die Wirkweise verschiedenster Drogen, dass sich nämlich bei Cannabis bezüglich seiner Konsumation im Laufe des letzten Jahreszehntes ein großer Wandel vollzogen hat. So ist der THC-Gehalt der konsumierten Cannabisprodukte potentiell angestiegen und somit auch in seinen Auswirkungen auf die psychophysischen Leistungsparameter ganz anders einzuschätzen. Grundsätzlich gilt bei allen Drogen die genaue Beachtung des Einnahmezeitpunktes, sowie der Einnahmedauer der konsumierten Substanz.

Dass psychische Erkrankungen zahlenmäßig an der Spitze aller diagnostizierten Krankheiten und Psychopharmaka zu den meist verordneten Medikamenten gehören betont PD Dr. Brunnauer in seinem Referat über verkehrsmedizinisch relevante Aspekte psychiatrischer Krankheitsbilder und Psychopharmaka. Er weist darauf hin, dass 67% der stationär behandelten psychiatrischen Patienten eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und hiervon auch 77 % regelmäßig mit dem Auto fahren und 88 % davon regelmäßig Psychopharmaka einnehmen. Grundsätzlich ist das Fahren unter Psychopharmaka und mit der Diagnose einer psychiatrischen Erkrankung möglich und die Mehrzahl der Psychopharmaka führt im Verlauf der Behandlung psychischer Erkrankungen sogar zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Stabilisierung emotionaler Funktionen und begünstigt somit die Wiedereinstellung der Fahrsicherheit bzw. Fahreignung. Besonders zu berücksichtigen sind jedoch Phasen der Medikamentenneueinstellung, Umstellung oder Dosiserhöhung. Als problematisch für die Fahrsicherheit einzuschätzen sind im besonderen Benzodiazepine und hier im Besonderen die missbräuchliche Einnahme der selbigen. Wichtig ist grundsätzlich, dass der Patient und der behandelnde Arzt die Thematik der Fahrtüchtigkeit gemeinsam erörtern. Besondere Beachtung im Rahmen der psychiatrischen Krankheitsbilder findet sicherlich die Demenz, die ja per se mit ausgeprägten Beeinträchtigungen im Bereich der Kognition einhergeht und somit natürlich in ihrem Verlauf auch die verkehrssicherheitsspezifischen kognitiven Funktionen betrifft. Zusätzlich zur Beeinträchtigung der Kognition spielt auch die Reduktion der Kritikfähigkeit dieser Patienten ab einem gewissen Demenzausmaß in dieser Thematik eine wichtige Rolle. Herr Prof. Dr. Geretsegger betont auch in seinem Vortrag, dass bei Behandlungen von dementiellen Patienten die Fahrtauglichkeit unbedingt Thema sein muss, wenn möglich schon sehr frühzeitig im Rahmen der Behandlung.

Besonders beeindruckend war für uns alle die Zeitreise über ein halbes Jahrhundert gutachterlicher Tätigkeit von Prof.Dr Diemath, die uns eindrücklich die Entwicklung der letzten 50 Jahre im Bereich der verkehrsmedizinischen Begutachtung vor Augen führte und das Symposium sehr bereicherte.

Programm

Programm Gutachtertätigkeit im Straßenverkehr

 

Für unsere Mitglieder und Kongressteilnehmer senden wir gerne Unterlagen zu den Symposien zu: office@amko.at